Der Lockruf des Westens
Abgelegt in Deutschland, EU, Osteuropa allg., Polen am 29. April 2011 von Ulrich Krökel – Schreiben Sie den ersten KommentarVom 1. Mai an gilt in Deutschland für osteuropäische EU-Bürger die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ab diesem Stichtag dürfen sie sich hierzulande niederlassen und eine Beschäftigung aufnehmen – uneingeschränkt.
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